Ob knapp über dem Boden, nah an Objekten oder hoch in der Luft. Ich lasse Perspektiven fliegen. Durch 20 Jahre Erfahrung im Modellflug und 10 Jahre Erfahrung mit Drohnen, kann ich ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.
Ob knapp über dem Boden, nah an Objekten oder hoch in der Luft. Als Drohnenpilot schaffe ich beeindruckende Perspektiven. Durch über 20 Jahre Erfahrung im Modellflug, kann ich ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Seit der Geburtsstunde der ersten kommerziell erhältlichen Quadrocopter im Jahr 2005 bin ich untrennbar mit dem Thema verwachsen. Manchmal erscheint es mir verrückt und ich bin voller Glück, diese Leidenschaft lange vor dem großen Hype entdeckt zu haben.
Heute fliege ich für Produktionsfirmen und Unternehmen verschiedenster Art. Meine Drohnen-Flotte ermöglicht stets die bestmögliche Qualität im rechtlichen Rahmen zu erzeugen.
Modellflug begleitet mich seit meinen Kindertagen. Ich fliege seit 2015 als Drohnenpilot und blicke mittlerweile auf ein umfangreiches Portfolio zurück. Ich sehe Drohnen als ferngesteuerte Kameraplattformen, welche Perspektiven ermöglichen die sonst nur mit sehr viel Aufwand möglich wären.
Fabian hat uns bei einer Imagefilmproduktion schnell und zuverlässig unter die Arme gegriffen. Für die Genehmigung vom Grundstückseigentümer gab es einen Vordruck, während des Drehs hat sich Fabian nahtlos in die Produktion eingefügt und wir hatten überraschend schnell alles im Kasten. Wenn wir wieder Drohnenaufnahmen brauchen, ist Fabian mit an Board! Danke für alles 🙂
Unverbindlich anfragen
Über welche Technik verfügst Du?
Ich fliege aktuell mit Drohnen von DJI. Mit diesen kann ich Footage aufnehmen, welches sich nahtlos in 4k-Projekte bodengestützter Kameras integrieren lässt.
Wie ist die Rechtslage beim Erstellen von Luftaufnahmen von Gebäuden oder Personen mit meiner Drohne?
Die Fotografie und das Filmen von einer Drohne aus ist nicht anders zu bewerten als das selbige Handlungen am Boden. Es gilt in erster Linie das Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild. Bei Aufnahmen auf denen Mitmenschen erkennbar sind bedarf ist einer Einverständnisserklärung (Vorlage vorhanden).
Wie hoch kannst Du fliegen?
Die gesetzlich erlaubte maximale Flughöhe beträgt 100 Meter.
Wie groß ist die Reichweite der Drohne?
Ich kann bis zur Sichtweite in einem Radius von 300m operieren.
Wird zwingend eine Aufstiegsgenehmigung gebraucht?
Ja, es bedarf zum Aufstieg immer einer Genehmigung. Auf privatem Grund reicht hier die schriftliche Genehmigung des Grundstückeigentümers (Vorlage vorhanden). Für den öffentlichen Einsatz kann durch mich eine Genehmigung vom zuständigen Amt eingeholt werden.
Wie lange im Voraus muss ein Flug geplant sein?
Einen festen Wert gibt es hier nicht. Allerdings bitte ich, aufgrund etwaiger Vorarbeit für die Genehmigung des Flugs, mindestens 14 Tage vorab einzuplanen
Ist eine Nachbearbeitung des Materials möglich?
Ja, zu meinem Hauptgeschäft zählt die komplette Produktion von Videos. Ich kann das entstandene Material also auch schneiden und Farbanpassungen vornehmen.